Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Sonstiges
05.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Sonstiges
01.04.2025
Sonstiges
28.03.2025
Sonstiges
26.07.2024
Eröffnungen
03.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
28.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
01.12.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
25.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
11.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2019 bis zum 31.12.2019
08.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2018 bis zum 31.01.2019
03.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2017 bis zum 31.01.2018
04.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017
28.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2017
12.04.2016
Neueintragungen